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Verfahrenshilfe der Wirtschaftskammer Wien zu einer VfGH-Beschwerde in Sachen Kommunalsteuer- und DB-Pflicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Wirtschaftskammer Wien hat dem Fachsenat für Steuerrecht mitgeteilt, daß sie bereit sei, ein Musterverfahren vor dem VfGH in Sachen Kommunalsteuer- und DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern zu finanzieren. Voraussetzung für die Verfahrenshilfe ist, daß es sich um einen Abgabepflichtigen aus dem Bereich Wien handeln muß. Die Kosten des Verfahrens werden nur bis zu einem Betrag von maximal 30.000 S übernommen.
Bereits im Juni 1997 wurde in einem Tiroler Kommunalsteuerfall eine VfGH-Beschwerde eingebracht. Der VfGH hat aber bis dato nicht einmal das Vorverfahren eröffnet.