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Stellungnahme zum Entwurf für eine "Änderung des Schilling-Gesetzes"
Wahlrecht zwischen Führung der Aufzeichnungen in Euro oder Schilling in der Übergangsphase
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Durch die Einführung des Euro (ab als Buchgeld und ab als Bargeld) ist es erforderlich, für den Übergangszeitraum ( bis ) als Rechnungseinheit neben dem Schilling auch den Euro zuzulassen und eine Regelung zu treffen, wie Bücher, Rechnungen und Aufzeichnungen anläßlich der Umstellung zu führen sind.
a) Zu § 3 Abs. 1 des Entwurfs
Für die praktische Anwendung des Gesetzes wird angeregt, die zitierten Gesetze und Verträge, wie auch sonst meist üblich, mit dem vollen Wortlaut und den Veröffentlichungsstellen zu bezeichnen.
b) Zu § 7
Anstelle der Bezeichnung „Aufschreibungen" hat sich seit vielen Jahren der Begriff „Aufzeichnungen" in Österreich durchgesetzt (vgl. § 190 Abs. 1 bis 3 HGB).
Auch zu dem hier vorgesehenen Text gelten die Ausführungen zu § 3 Abs. 1.
c) Kein Zwang, zu einem Bilanzstichtag umzustellen
Der im letzten Absatz vorgesehene Übergang von Schilling auf Euro soll nicht zwingend zu einem Bilanzstichtag erfolgen müssen.) Der Übergang soll z. B. auch zu einem Stichtag, zu dem eine Zwischenbilanz erstellt wird, oder überhaupt zu jedem Monatsbeginn erfolgen können. Eine sachlich nicht gere...