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Mögliche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Ersatzbeurkundgung von Auslandsdarlehen
Aus dem VwGH verlautet, daß derzeit eine Vorabentscheidungsanfrage gemäß Art. 177 EGV zur Gemeinschaftsrechtskonformität des § 33 TP 8 Abs. 4 GebG (bzw. § 33 TP 19 Abs. 2 GebG) betreffend Ersatzbeurkundung von Darlehen von Darlehensgebern ohne Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland vorbereitet wird. Die Bedenken des VwGH konzentrieren sich dabei auf einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73 b i. V. m. Art. 73 d EGV.