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Fahrgemeinschaft: Sachbezugswert
• Bei einerFahrgemeinschaft,bei der mit einem firmeneigenen PKW mehrere Arbeitnehmer gemeinsam vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück fahren, sind die Kosten zu ermitteln und zwischen den teilnehmenden Arbeitnehmern aufzuteilen und jedem Arbeitnehmer nur der auf ihn entfallende Anteil des Sachbezugswertes als Lohn hinzuzurechnen - (§ 15 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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