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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite 068

Mietzinsbeihilfe: Bescheidänderung

Ein rechtskräftiger Bescheid über eineMietzinsbeihilfekonnte mit Wirkung ab abgeändert werden, um die Mietzinsbeihilfe an die geänderte Rechtslage anzupassen - (§ 107 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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