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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68

Verträge mit Familienangehörigen: Fremdvergleich

Verträge mitjuristischen Personen,an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, daß mangels eines Interessengegensatzes die Annahme naheliegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung, sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

(2 VwGH-Erk. , 93/15/0002; 93/15/0019)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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