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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite 069

Einheitswert: Feststellung

Die zur Deckung derAbfertigungsrückstellungangeschafften Wertpapiere sind bei der Feststellung des Einheitswertes unter die Besitzposten aufzunehmen, obwohl die Abfertigungsrückstellung nicht als Schuldposten anerkannt wird - (§ 57 BewG), (Abweisung)

(, 0152, 0153, 0213)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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