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Einheitswert: Feststellung
• Die zur Deckung derAbfertigungsrückstellungangeschafften Wertpapiere sind bei der Feststellung des Einheitswertes unter die Besitzposten aufzunehmen, obwohl die Abfertigungsrückstellung nicht als Schuldposten anerkannt wird - (§ 57 BewG), (Abweisung)
(, 0152, 0153, 0213)