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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite A 404

Beteiligungseinbringung durch eine amerikanische Gesellschaft in eine deutsche

Beteiligungseinbringung durch eine amerikanische Gesellschaft in eine deutsche (Art. III UmgrStG)

(BMF) - 1. Im Falle der Einbringung eines inländischen Kapitalanteiles im Sinne des § 12 Abs. 3 Z 3 UmgrStG durch einen in den USA wohnhaften Gesellschafter in eine EU-Sitz-Körperschaft verliert die Republik Österreich aufgrund des DBA-USA das Besteuerungsrecht am eingebrachten Vermögen; dies ist allerdings nicht (unbedingt) Grund für eine Aufwertungseinbringung, da das UmgrStG auf das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft abstellt. Die Tatsache, daß die Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft eine solche eines EU-Partnerstaates ist, ändert allerdings nichts daran, daß für die Auslegung des § 16 Abs. 2 Z 1 maßgebend ist, ob der Einbringende ein Angehöriger eines EU-Partnerstaates ist. Dies ist gegenständlich nicht der Fall. Da das Besteuerungsrecht nach inländischem Recht diesfalls nicht (mehr) besteht, fällt der gegenständliche Fall unter den Aufwertungszwang im Sinne des § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG.

§ 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG käme etwa zur Anwendung, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre österreichische hundertprozentige Beteiligung in eine amerikanische Kapitalgesellschaft oder eine Körperschaft in einem anderen Staat,...

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