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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68
Beiträge an beruflichen Verein
• Beiträge an einen beruflichenVereinsind nur als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie in angemessener statutenmäßiger Höhe geleistet werden - (§ 4 Abs. 8 EStG 1972), (Abweisung)
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