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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 67

Immobilienleasing: Rechtsgebühr

Eine beimImmobilienleasinggeleistete Mietvorauszahlung gehört zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr, wenn bei vorzeitiger Vertragsauflösung keine Erstattung erfolgen soll - (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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