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Immobilienleasing: Rechtsgebühr
• Eine beimImmobilienleasinggeleistete Mietvorauszahlung gehört zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr, wenn bei vorzeitiger Vertragsauflösung keine Erstattung erfolgen soll - (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)
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