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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68

Gesellschaftsteuer bei GmbH & Co. KG

Die Einlage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG unterliegt auch dann derGesellschaftsteuer,wenn die Einlage auf Druck der Gläubiger erfolgt - (§ 2 Z 3 lit. b KVG), (Abweisung)

(, 0122)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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