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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite 070

LSSt: Streit über Höhe

Wenn über die Höhe derLohnsummensteuerzwischen der hebeberechtigten Gemeinde und dem Steuerschuldner Streit besteht, hat das Finanzamt auf Antrag einen förmlichen Steuermeßbescheid zu erlassen - (§ 26 Abs. 1 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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