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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 70

AgB bei Unterhaltsleistenden

Bis war beim Unterhaltsleistenden eineaußergewöhnliche Belastungnur anzuerkennen, wenn die Zahlungen zur Deckung von Aufwendungen gewährt wurden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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