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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 065

AgB: Heiratsgut

•Die Bezahlung von

Heiratsgutkonnte dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn es erst mehrere Jahre nach der Eheschließung der Kinder gezahlt wurde — (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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