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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 65
AgB: Heiratsgut
•Die Bezahlung von
Heiratsgutkonnte dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn es erst mehrere Jahre nach der Eheschließung der Kinder gezahlt wurde — (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)
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