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Gesellschaftsteuer
Gesellschaftsteuer
Zinsenlose Überlassung eines Darlehens (§ 2 KVG)
Der Verzicht auf Zinsen bei einem verzinslich gegebenen Darlehen unterliegt der Gesellschaftsteuer. Auch die zinsenlose Hingabe eines Darlehens durch den Gesellschafter an seine Gesellschaft als Nutzungseinlage (auch wenn diese ertragsteuerlich keine Auswirkung hat) unterliegt der Gesellschaftsteuer, weil die Überlassung gegen eine unzureichende Vergütung durch die Gesellschaft erfolgt (Artikel von Hedwig Bavenek-Weber in FJ 1994, GVR Beilage S. 5).