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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 63
Strafverfügung: Hinterlegung
•Eine
Strafverfügunggilt durch
Hinterlegungohne Zustellversuch als ordnungsgemäß zugestellt, wenn der Bestrafte von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wußte, nach den USA emigrierte und der Finanzbehörde keine Abgabestelle mitgeteilt hat — (§ 8 ZustelIG), (Abweisung)
(, 0099)