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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 063

Strafverfügung: Hinterlegung

•Eine

Strafverfügunggilt durch

Hinterlegungohne Zustellversuch als ordnungsgemäß zugestellt, wenn der Bestrafte von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wußte, nach den USA emigrierte und der Finanzbehörde keine Abgabestelle mitgeteilt hat — (§ 8 ZustelIG), (Abweisung)

(, 0099)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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