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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 066

Lebensgefährte als Dienstnehmer

•Die Bezüge des im Betrieb angestellten

Lebensgefährtensind nur in dem Umfang als Betriebsausgaben anzuerkennen, wie sie bei Fremden üblich sind — (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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