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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 066
Lebensgefährte als Dienstnehmer
•Die Bezüge des im Betrieb angestellten
Lebensgefährtensind nur in dem Umfang als Betriebsausgaben anzuerkennen, wie sie bei Fremden üblich sind — (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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