Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kanalherstellung Salzburg
•Beim Beitrag für die Herstellung eines
Hauptkanalesin der Stadt Salzburg ist ein Zuschlag von 30% zulässig, wenn auch nur für einen Teil des Bauplatzes die Höhe der untersten Dachtraufe 11 m übersteigt — (§ 11 Szbg. Bebauungsgrundlagengesetz), (Abweisung)
()