Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 066

Kanalherstellung Salzburg

•Beim Beitrag für die Herstellung eines

Hauptkanalesin der Stadt Salzburg ist ein Zuschlag von 30% zulässig, wenn auch nur für einen Teil des Bauplatzes die Höhe der untersten Dachtraufe 11 m übersteigt — (§ 11 Szbg. Bebauungsgrundlagengesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...