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Gesetzesprüfungsverfahren
Gesetzesprüfungsverfahren
Wiederaufnahme und Verlängerung (§ 304 BAO)
Der ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend § 304 BAO eingeleitet ().
Familienbeihilfe bei Lehrlingen (§ 5 Abs. 1 FLAG)
Der ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend § 5 Abs. 1 FLAG eingeleitet, weil bei der Ermittlung der schädlichen Einkünfte von mehr als 3500 S monatlich nur Vergütungen aus gesetzlich anerkannten Lehrverhältnissen außer Ansatz bleiben ().