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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 065

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

•Der

Geschäftsführereiner insolvent gewordenen GmbH haftet für nichtbezahlte Steuerschulden der GmbH auch dann, wenn das Gericht ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Krida freigesprochen hat — (§ 80 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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