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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 354

Pensionszusage an die Ehegattin

Eine (ausschließlich) der Ehegattin des Betriebsinhabers erteilte Pensionszusage von 100% des letzten Bruttomonatsgehaltes ohne Einrechnung einer ASVG-Alters- oder Berufsunfähigkeitspension führt zu deren »Überversorgung«. Der auf Grundlage dieser Zusage — bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG — für das Berufungsjahr (Eintritt des Versorgungsfalles) gewinnmindernd geltend gemachte Abfindungsbetrag in Millionenhöhe konnte daher nicht (auch nicht zum Teil) als Betriebsausgabe anerkannt werden. (§ 4 Abs. 4 EStG; Entscheidung der FLD Tirol vom )

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