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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 066

Treu und Glauben

•Aus dem Grundsatz von

Treu und Glaubenläßt sich kein Vertrauen auf das Beibehalten der von der Abgabenbehörde geübten (unrichtigen) Vorgangsweise ableiten — (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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