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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 65
Gewerbeertrag: Sanierungsgewinn
•Ein positiver
Gewerbeertragist zunächst um Fehlbeträge aus Vorjahren zu kürzen. Erst dann ist ein im Gewerbeertrag enthaltener
Sanierungsgewinnauszuscheiden — (§ 6 Abs. 3 GewStG), (Abweisung)
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