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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite 065

Gewerbeertrag: Sanierungsgewinn

•Ein positiver

Gewerbeertragist zunächst um Fehlbeträge aus Vorjahren zu kürzen. Erst dann ist ein im Gewerbeertrag enthaltener

Sanierungsgewinnauszuscheiden — (§ 6 Abs. 3 GewStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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