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Berichtigung der monatlichen Selbstberechnung
Berichtigung der monatlichen Selbstberechnung
Darstellung der nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beachtenden Vorgangsweise
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Fehlerhafte Selbstberechnungen der für den einzelnen Monat zu zahlenden Kommunalsteuer sind zu berichtigen. Ergeben sich Nachzahlungen, so ist die verfahrensmäßige Regelung eindeutig, wenn auch für die erhebungsberechtigte Gemeinde nicht einfach. Ergeben sich Gutschriften, so berechtigt erst eine bescheidmäßige Feststellung des Guthabensbetrages zu dessen Verrechnung mit nachfolgenden Zahlungsverpflichtungen. — Die Regelungen der einzelnen Landes-Abgabenordnungen zur vereinfachten Berichtigung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen bei der selbstberechneten Getränkesteuer sind auf die Kommunalsteuer nicht anwendbar.
Die monatliche Selbstberechnung der Kommunalsteuer (KommSt) und die jährliche Vorlage einer Steuererklärung sind der Vorgangsweise im Bereich der bis einschließlich 1993 erhobenen Lohnsummensteuer nachgebildet. Der Unterschied gegenüber der letzteren besteht darin, daß sowohl für die Selbstberechnung, deren Berichtigung und auch für die Jahressteuererklärungen die Bestimmungen der einzelnen Landesabgabenordnungen anzuwenden sind — mit bundesländerweise gegebenen U...