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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 056

Vergnügungssteuer Wien

Spielapparatemit Bildschirm, die bei einer öffentlichen Veranstaltung in Wien zur Verkaufswerbung aufgestellt werden, sind vergnügungssteuerpflichtig — (§ 1 Z 3 Wr. VergnStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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