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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 060

Zustellgesetz: Hinterlegung

•Eine

hinterlegte Sendunggilt mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten wird, als zugestellt — (§ 17 Abs. 3 ZustellG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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