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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 059

Grundstücksverkäufe: bedingte Verträge

•Vor dem abgeschlossene bedingte Verträge über Grundstücksverkäufe sind nach den Bestimmungen des

Grunderwerbsteuergesetzes 1955zu versteuern — (§ 12 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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