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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 010

Permanente Inventur

(E/S — Anstelle einer Stichtagsinventur kann die Erfassung der Bestände in Form der permanenten Inventur erfolgen, bei der die körperliche Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilt wird.

Voraussetzungen: Die Bestände des Bilanzstichtages sind durch Fortschreiben in einer Beständekartei (Lagerkartei, Anlagenkartei) erfaßt. Für die Anwendung der permanenten Inventur ist daher die Existenz kontinuierlich geführter Unterlagen über die Bestandsbewegung notwendig. Es ist ein Arbeitsplan aufzustellen, der eine Verteilung der Inventur über das ganze Jahr vorsieht. Die Inventurarbeiten werden dann ohne Betriebsunterbrechung von eingearbeiteten Kräften durchgeführt, die nicht, wie bei der Stichtagsinventur, unter Zeitdruck stehen. Der Inventurplan muß sichern, daß die sich aus den Lagerbüchern ergebenden Bestände in jedem Geschäftsjahr mindestens einmal durch körperliche Bestandsaufnahme kontrolliert werden. Die Differenzen zwischen den Sollbeständen und Istbeständen, die aufgrund der körperlichen Bestandsaufnahme festgestellt werden, sind auszubuchen. Auch über die Ergebnisse der jeweiligen körperlichen Bestandsaufnahme sind Aufzeichnungen anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunktes...

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