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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 059

Aufschließungsbeitrag Stmk.

•Bei der Berechnung des

Aufschließungsbeitragesin der Steiermark ist eine an das Wohnhaus angebaute

Garagevoll und nicht als Nebengebäude zu berücksichtigen — (§ 6 a Abs. 2 Stmk. BauO), (Aufhebung eines Bescheides der Stmk. Landesregierung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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