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Vergnügungssteuer Wien
•Ein
Spielapparatder Type »King of Monsters«, bei dessen Betätigung ein Kampf von Dinosauriern dargestellt wird mit dem Nebeneffekt der Beschädigung von Häusern, unterliegt in Wien der Vergnügungssteuer von monatlich 14.000 S für Apparate mit Darstellung aggressiver Handlungen — (§ 6 Abs. 4 Wr. VergnStG), (Abweisung)
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