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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 311

Die KESt-Kontrollrechnung

Die KESt-Kontrollrechnung

Ermittlung der Grenzbeträge, bis zu denen KESt rückzuerstatten ist

VON MAG. ERWIN SPIKOWITSCH

Nachfolgend wird der genaue Ablauf der KESt-Kontrollrechnung dargestellt. Zuvor soll kurz auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen werden. Ein einziges am Markt befindliches Steuerberater-PC-Softwarepaket mit detaillierter Steuerberechnung beinhaltet ebenfalls den Ablauf der KESt-Kontrollrechnung und ermittelt bereits beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung (E-Erklärung) vollautomatisch das Ergebnis der Kontrollrechnung. Mit diesem Programm wurden alle Varianten durchgerechnet und die Grenzbeträge ermittelt, bis zu denen KESt rückzuerstatten ist. Das Ergebnis dieser Analysen ist am Ende des Beitrages dargestellt.

Rechtliche Grundlagen

Die KESt-Kontrollrechnung hat ihren Grund in der Endbesteuerung der Kapitalerträge und ist einzig und allein dafür da, von den Banken und Sparkassen zuviel einbehaltene KESt aufzuspüren und dafür zu sorgen, die zuviel einbehaltene Steuer dem Steuerpflichtigen anzurechnen und gegebenenfalls rückzuerstatten. »Endbesteuerte Kapitalerträge« unterliegen nur noch dem Steuerabzug, sie sind nicht mehr zwingenderweise in der E-Erklärung anzugeben (dadurch bl...

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