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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 059

Gerichtsgebühren: Befreiung

•Die Befreiung von

Gerichtsgebührenfür geförderte Wohnbauten steht nicht zu, wenn im Zeitpunkt der Grundbuchseintragung noch keine schriftliche Zusicherung der Wohnbauförderung vorlag — (§ 9 Abs. 2 GEG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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