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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite R 56

Vergnügungssteuer Wien

•Ein

Spielapparatder Type TV-»Asterix/Hexion«, mit welchem Kämpfe zwischen »Römern und Galliern« mittels Fäusten, Schwertern und Spießen dargestellt werden, unterliegt in Wien der Vergnügungssteuer von monatlich 14.000 S für Apparate mit Darstellung aggressiver Handlungen — (§ 6 Abs. 4 Wr. VergnStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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