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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 297

Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch von Gebäuden ist verfassungswidrig

Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch von

Mag. Josef Sporer

Gebäuden ist verfassungswidrig

Aufhebung der Eigenverbrauchs-Besteuerung

von Gebäuden und Gebäudeteilen

VON MAG. JOSEF SPORER


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Eine jahrelange Rechtsunsicherheit zum Problem der Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs von Gebäuden hat nun ein Ende gefunden: Der VfGH hat die derzeit geltende Eigenverbrauchs-Regelung (§ 6 Z 9 a UStG 1972) als unsachlich qualifiziert und wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben (Verfassungsgerichtshof vom , G 122/93-8, G 153/93-8). Die strittige Gesetzesstelle im UStG 1972 lautete (inkl. des 1. Halbsatzes, der noch weiterhin in Kraft ist): Von den ... Umsätzen sind steuerfrei: § 6 Z 9 a: »Die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955; die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 vorgenommen worden ist.« Vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde der zweite Halbsatz der Ziffer 9 a, der wie folgt lautet: »... die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 vorgenommen worden ist.«

Chronologie der Entwicklung

1. Schon im April 1989 wurde unter Zl. B 469/89 ein Tiroler Streitfall zum Eigenverbrauch von Gebäuden beim Verfassungsgerich...

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