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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 060

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Gerichtsgebühren

•Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die gemäß § 111 Abs. 1 Konkursordnung beim Konkursgericht erhoben werden, sind nicht von den

Gerichtsgebührenbefreit — (§ 16 Abs. 1 lit. a GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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