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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite R 60
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Gerichtsgebühren
•Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die gemäß § 111 Abs. 1 Konkursordnung beim Konkursgericht erhoben werden, sind nicht von den
Gerichtsgebührenbefreit — (§ 16 Abs. 1 lit. a GGG), (Abweisung)
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