Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 6
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußerer Tatbestand | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Strafe | ||
V. | Konkurrenz | ||
VI. | Internationales Strafrecht und prozessuale Bestimmungen |
I. Allgemeines
1
§ 6 sichert die Einhaltung des Art 10 Abs 2 des internationalen Übereinkommens vom 14.3.1884 (RGBl 1888/40) über die Sicherung der durch Unterseekabel hergestellten telegraphischen Verbindungen. Eine strafrechtliche Absicherung wäre nicht notwendig gewesen, Art 12 dieses Übereinkommens schließt das aber auch nicht aus. Art 10 Abs 2 hat folgenden Inhalt:
Wenn die Officiere, welche die Kriegsschiffe oder die von einem der hohen vertragschließenden Theile diesfalls speciell beorderten Fahrzeuge befehligen, Grund zur Annahme haben, dass eine Übertretung gegen die durch den gegenwärtigen Vertrag vorgesehenen Maßnahmen durch ein anderes als ein Kriegsschiff begangen worden sei, so können sie vom Capitän oder vom Schiffspatron die Vorzeigung der die Nationalität des betreffenden Fahrzeuges nachweisenden amtlichen Documente begehren. Diese Vorzeigung ist auf den präsentirten Documenten sofort kurz anzumerken.
2
§ 6 enthält ein schlichtes Unterlassungsdelikt und von der Art...