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Strafrechtliche Nebengesetze
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 168 Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

Martin Kaplans

Schrifttum

Hauenschild/Micheler/K. Oberndorfer/P. Oberndorfer/Schneider, Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das E-Control-Gesetz in der Fassung 20132 (2013); Metzler, Die „kleine Ökostromnovelle“ - auch eine „kleine Ausgleichsenergienovelle“, ZTR 2017, 174.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1- 6
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
7
B.
Tatobjekt
8, 9
C.
Tathandlung
10- 13
D.
Widerrechtliches Handeln
14- 19
III.
Innere Tatseite
IV.
Versuch und Beteiligung
21- 23
V.
Strafe
24- 27
VI.
Konkurrenz
VII.
Prozessuales
29- 32

I. Allgemeines

1

§ 168 sieht für besonders schwere Verstöße der vorsätzlichen Weitergabe wirtschaftlich sensibler Daten, von denen die Betreiber bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangen (§ 11) einen gerichtlichen Straftatbestand vor (ErläutRV 994 BlgNR 24. GP 30). Netzbetreiber, Speicherunternehmen, Hub-Dienstleistungsunternehmen, Bilanzgruppenkoordinatoren, der Betreiber des Virtuellen Handelspunktes, Verteilergebietsmanager und Marktgebietsmanager haben gem § 11 zu verhindern, dass Informationen über ihre Tätigkeiten, die wirtschaftliche Vorteile bringen können, in diskriminierender Weise, insbesondere zugunsten vertikal integrierter Erdgasunterne...

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