Suchen Kontrast Hilfe
Strafrechtliche Nebengesetze
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 31a Handel mit psychotropen Stoffen

Monika Stempkowski

Schrifttum

S § 27 SMG.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 3
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatobjekt
5
C.
Tathandlungen
1.
Tathandlungen nach Abs 1
6- 11
2.
Qualifikationen (Abs 2 und 3)
a)
Große Menge (Abs 2)
b)
Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (Abs 3)
3.
Privilegierung (Abs 4)
III.
Innere Tatseite
15- 17
IV.
Strafe
18- 21
V.
Konkurrenzen
22, 23

I. Allgemeines

1

§ 31a pönalisiert den Handel mit psychotropen Stoffen, worunter das SMG Erzeugung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassen und Verschaffen eines solchen Stoffs versteht. Es handelt sich um eine Qualifikation zu § 30 (Schwaighofer, WK2 SMG § 31a Rz 2). Entscheidend ist, dass die Tathandlungen in Bezug auf eine Menge eines psychotropen Stoffs begangen werden, die die Grenzmenge übersteigt. Diese ist gem § 31b in der PGV für jeden Stoff einzeln festgelegt.

2

Neben dem Grundtatbestand des § 31a Abs 1 sind Qualifikationen für eine Tatbegehung hinsichtlich einer das 15-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge (§ 31a Abs 2) sowie hinsichtlich einer Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 31a Abs 3) vorgesehen. Demgegenüber stellt § 31a Abs 4 eine Privilegierung für an psychotrope Stoffe gewöhn...

Daten werden geladen...