Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 35

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
14
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
57
B.
Tatobjekt
819
C.
Tathandlung
2025
III.
Innere Tatseite
26, 27
IV.
Strafe
28, 29
V.
Konkurrenzen
VI.
Prozessuales

I. Allgemeines

1

Normativer Musterschutz besteht in Ö bereits seit 1858 (Kaiserliches Patent, RGBl 1858/2387). Das MuSchG existiert erst seit 1953 (BGBl 1953/38) und ist freilich mehrfach novelliert worden – zuletzt unter maßgeblichem Einfluss internationaler Vorgaben (vgl etwa RL 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen, ABl L 1998/289, 28). Die geltende Fassung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1990 (Musterschutzgesetz 1990, BGBl 1990/497).

2

Musterschutz bedeutet Schutz ästhetischer Formschöpfungen („Designschutz“). In Abgrenzung zum Gebrauchsmusterschutz be...

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