Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Äußerer Tatbestand | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatobjekt | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Rechtfertigung | ||
V. | Strafe | ||
VI. | Konkurrenz | ||
VII. | Inländische Gerichtsbarkeit und prozessuale Bestimmungen |
I. Allgemeines
1
§ 3 dient der Umsetzung des Art 2 iVm Art 12 des internationalen Übereinkommens vom 14.3.1884 (RGBl 1888/40) über die Sicherung der durch Unterseekabel hergestellten telegraphischen Verbindungen. Im Unterschied zu den § 1 und 2 ist § 3 ein Erfolgsdelikt; ebenso ist hier schon aus dem Wortlaut klar, dass es sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt. Mit diesem Tatbestand wird ein spezieller Fall einer Sachbeschädigung pönalisiert. § 4 enthält das entsprechende Vorsatzdelikt; dies ist eine aus heutiger Sicht untypische Reihenfolge.
II. Äußerer Tatbestand
A. Tatsubjekt
2
§ 3 ist ein Allgemeindelikt und kann von jedermann begangen werden. Das ergibt sich zum einen aus der Einleitung („Wer…“), aber auch aus den Vorgaben des Übereinkommens, das in Art 2 keinerlei Einschränkung enthält. § 3 verweist zwar auch („ferner“) auf die Fälle der § 1 und 2; das führt aber zu keiner Einschränkung des Anwendungsbereichs und macht § 3 nicht zu einem Sonde...