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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 187 Verletzung von Rechten der Benützer

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
35
B.
Tatobjekt
6
1.
Abs 1 Z 1: Tatsache oder Inhalt des Telekommunikationsverkehrs
7
2.
Abs 1 Z 2: Nachricht
8
C.
Tathandlung
1.
Abs 1 Z 1
913
2.
Abs 1 Z 2
1421
III.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
V.
Abgrenzungen und Konkurrenzen
24, 25
VI.
Prozessuales

I. Allgemeines

1

Das Telekommunikationsgesetz 2021 wurde mit BGBl I 2021/190 erlassen und löste mit das TKG 2003 ab. Die Strafbestimmung – früher § 108 TKG 2003, jetzt § 187 TKG 2021 – hat sich im Wortlaut nicht verändert, so dass sich keine Frage des Günstigkeitsvergleichs stellt. Nur bei der verwiesenen Norm des § 161 Abs 2 ist der Anbieter – zusätzlich zum Betreiber, der bereits im früheren § 93 Abs 2 TKG 2003 genannt war – neu hinzugekommen. Dies führt aber zu keiner großen Erweiterung; die Materialien (vgl ErläutRV 1043 BlgNR 27. GP 54) enthalten dazu nichts.

Es wurde aber nicht nur die Vorgängerbestimmung des TKG 2003 fortgeschrieben (vgl auch Wessely in Riesz/Schilchegger, TKG § 108 Rz 1), letztlich geht diese Strafbestimmung auf § 25 FG1949 zurück und wurde seitdem nie einer Über...

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