Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 5 Strafbestimmung

Sophie Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatobjekt
513
C.
Tathandlung
1423
III.
Innere Tatseite
24, 25
IV.
Strafe
26, 27
V.
Konkurrenzen
2832

I. Allgemeines

1

Das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition (BGBl I 2008/12 idgF BGBl I 2009/41) beruht auf den Erfahrungen, dass Streumunition nur zu einem verschwindend geringen Teil gegen kriegsführende Gegner wirkt und zum überwiegenden Teil der Zivilbevölkerung Leid zufügt. Diese besondere Gefährlichkeit erkennend, hat Ö das gegenständliche Gesetz bereits im Vorgriff auf das wenig später zustandegekommene internationale Übereinkommen über Streumunition (BGBl III 2010/82 idgF BGBl III 2020/136) erlassen.

2

Das Bundesgesetz verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Überlassung, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Gebrauch und den Besitz von Streumunition (§ 2). Dieses Verbot ist durch § 5 strafrechtlich abgesichert. Denn hiernach macht sich strafbar, wer, wenn auch nur fahrlässig, dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt. Da sich der Tatbestand somit vollends nur...

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