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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 25 Strafbare Sortenschutzverletzungen

Martin Stricker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
14
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
5
B.
Tatobjekt
610
C.
Tathandlung
1116
III.
Innere Tatseite
17, 18
IV.
Strafe
V.
Konkurrenzen
20, 21
VI.
Prozessuales

I. Allgemeines

1

Die Strafbestimmung des § 25 dient der Absicherung der Sortenschutzrechte, zu deren Schutz einerseits das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (BGBl 1994/603) und andererseits die SortSchVO (VO [EG] 1994/2100 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, ABl L 1994/227, 1) verpflichtet. Eine Verpflichtung zur strafrechtlichen Absicherung findet sich dort allerdings nicht. Insb Art 94 der SortSchVO spricht nur zivilrechtliche Rechtsfolgen an (aA ErläutRV 642 BlgNR 21. GP 42; Mahr/Hofmann in PK Wirtschaftsstrafrecht § 25 SortSchG Rz 1).

2

§ 25 ist eine Blankettstrafnorm (s Kienapfel/Höpfel/Kert, AT16 Rz 12.22 ff; Triffterer, AT2 59; Lewisch, Verfassung und Strafrecht [1993] 76), weil der Tatbestand an einen Verstoß gegen § 4 oder Art 13 der SortSchVO anknüpft. Der Tatbestand ist i...

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