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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 32 Unerlaubter Umgang mit Drogenausgangsstoffen

Monika Stempkowski

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
3
B.
Tatobjekt
4, 5
C.
Tathandlungen
1.
Überblick
6, 7
2.
Erzeugung, Beförderung und Überlassen von Drogenausgangsstoffen (Abs 1)
811
3.
Erwerb und Besitz von Drogenausgangsstoffen nach (Abs 2)
1215
4.
Erzeugung, Ein-/Ausfuhr, Anbieten, Überlassen und Verschaffen von Drogenausgangsstoffen (Abs 3)
1619
III.
Innere Tatseite
2023
IV.
Strafe
24, 25
V.
Konkurrenzen
2630

I. Allgemeines

1

§ 32 stellt den unerlaubten Umgang mit Drogenausgangsstoffen unter Strafe, wobei Tathandlungen in Bezug auf diese Substanzen stets nur dann strafbar sind, wenn der Täter mit dem Vorsatz handelt, dass die Drogenausgangsstoffe zur vorschriftswidrigen Erzeugung von Suchtmitteln (somit von Suchtgiften oder psychotropen Substanzen, § 1 Abs 2) verwendet werden.

2

In der Praxis hat § 32 keine Bedeutung. So gab es im Jahre 2019 nur eine Verurteilung aufgrund von § 32 (BMJ, Sicherheitsbericht 2019, 61 f).

II. Äußere Tatseite

A. Tatsubjekt

3

§ 32 ist ein Allgemeindelikt, das von jedem Menschen begangen werden kann. Weder in dem Grundtatbestand des § 32 Abs 1 noch in den Qualifikationen finden sich besondere Anford...

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