Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 27 Verschwiegenheitspflicht, Strafbestimmung
Schrifttum
Burgstaller, Der strafrechtliche Schutz wirtschaftlicher Geheimnisse, in Ruppe (Hrsg), Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben (1980) 5; Lödl/Antl/Janik/Petridis-Pierre/Pfau, Bundeshaushaltsrecht4 (2019); R. Seiler, Der strafrechtliche Schutz der Geheimsphäre, Grazer Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien Bd. 4 (1960).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatsubjekt | |||
B. | Tatobjekt | |||
C. | Tathandlung | |||
1. | Offenbaren | |||
2. | Verwerten | |||
3. | Eignung, ein öffentliches Interesse zu beeinträchtigen | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Strafe | |||
V. | Abgrenzung/Konkurrenz |
I. Allgemeines
1
Im Regierungsprogramm 2003 wurde beschlossen, die Buchhaltung des Bundes in einer zentralen Buchhaltung zusammenzufassen und in eine vom Bund verschiedene Organisation (Agentur) auszugliedern. Als Rechtsform wurde eine Anstalt öffentlichen Rechts gewählt. Kernaufgaben sind Aufgaben gem des Bundeshaushaltsgesetzes und der Bundeshaushaltsverordnung 2013 sowie Zusatzaufgaben (sonstige Rechnungswesenleistungen iwS wie zB Schulungen; ErläutRV 381 BlgNR 22. GP 2). Der Straftatbestand soll aufgrund des besonderen Sicherheitsbedürfnisses in diesem Bereich die bei ...