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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 31a Handel mit psychotropen Stoffen

Monika Stempkowski

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
4
B.
Tatobjekt
5
C.
Tathandlungen
1.
Tathandlungen nach Abs 1
611
2.
Qualifikationen (Abs 2 und 3)
a)
Große Menge (Abs 2)
b)
Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (Abs 3)
3.
Privilegierung (Abs 4)
III.
Innere Tatseite
1517
IV.
Strafe
1821
V.
Konkurrenzen
22, 23

I. Allgemeines

1

§ 31a pönalisiert den Handel mit psychotropen Stoffen, worunter das SMG Erzeugung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassen und Verschaffen eines solchen Stoffs versteht. Es handelt sich um eine Qualifikation zu § 30 (Schwaighofer, WK2 SMG § 31a Rz 2). Entscheidend ist, dass die Tathandlungen in Bezug auf eine Menge eines psychotropen Stoffs begangen werden, die die Grenzmenge übersteigt. Diese ist gem § 31b in der PGV für jeden Stoff einzeln festgelegt.

2

Neben dem Grundtatbestand des § 31a Abs 1 sind Qualifikationen für eine Tatbegehung hinsichtlich einer das 15-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge (§ 31a Abs 2) sowie hinsichtlich einer Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 31a Abs 3) vorgesehen. Demgegenüber stellt § 31a Abs 4 eine Privilegierung für an psychotrope Stoffe gewöhnt...

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