Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 52 Pflichtverletzung in Beziehung auf Schiffsurkunden
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatobjekt | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
IV. | Strafe | ||
V. | Abgrenzung bzw Konkurrenzen | ||
VI. | Inländische Gerichtsbarkeit | ||
VII. | Tätige Reue? |
I. Allgemeines
1
§ 52 fasst mögliche Urkundendelikte spezifisch für Schiffsurkunden zusammen und geht diesen sodann als lex specialis vor: So findet sich hier in Abs 1 ein Pendant zu den § 311 und 223 Abs 1 StGB und in Abs 2 ein Pendant zu § 229 Abs 1 StGB. Die Reuebestimmungen (§§ 226 und 229 Abs 2 StGB) wurden nicht aufgenommen. Da die Materialien keinerlei Überlegungen dazu anstellen – ErläutRV 487 BlgNR 15. GP 34 befasst sich mit den Strafdrohungen und mit dem Begriff der Schiffsurkunden durch Verweis auf den mittlerweile aufgehobenen § 25 –, kann durchaus eine Planwidrigkeit angenommen und eine analoge Anwendung in engen Grenzen bejaht werden ( Rz 22 ff).
II. Äußere Tatseite
A. Tatsubjekt
2
Subjekt der Tat sowohl nach Abs 1 als auch nach Abs 2 kann nur der Kapitän oder ein Besatzungsmitglied sein. Bei Abs 2 ergibt sich dies aus der Zugänglichkeit vermöge des Dienstes. Wer jeweils im Einzelfall unmittelbarer Täter sein kann, ergibt sich i...