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Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 50 Verweigerung des Gehorsams

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
25
B.
Tatobjekt
6
C.
Tathandlung
7
III.
Innerer Tatbestand
8
IV.
Strafe
915
V.
Konkurrenz
VI.
Inländische Gerichtsbarkeit

I. Allgemeines

1

Nach Ansicht des Gesetzgebers (ErläutRV 487 BlgNR 15. GP 33) ist auf einem Seeschiff die Disziplin analog zum Militär aufrecht zu erhalten, weshalb § 50 eine Ähnlichkeit mit § 12 MilStG aufweist. Allerdings ist bei § 50 im Unterschied zu § 12 MilStG eine gemeinsame Tatbegehung erforderlich.

II. Äußere Tatseite

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nur ein Besatzungsmitglied sein. § 50 ist daher ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt. Eine Beteiligung nach § 14 Abs 1 StGB ist aber problemlos möglich.

3

Besatzungsmitglied ist jede Person, die auf einer Reise im Betrieb oder bei der Wartung eines Schiffes tatsächlich an Bord beschäftigt und in der Besatzungsliste aufgeführt ist (so Anl 1 des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs, BGBl 1975/592 idF BGBl 1990/165). Auf einen Fehler in der Besatzungsliste kommt es aus strafrechtlicher Sicht nicht an, so dass dieser Defintionsteil ohne Bedeutung für das Strafrecht ist. Nach § 4 SchiffsbesatzungsVO (BGBl II 2004...

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