Strafrechtliche Nebengesetze
3. Aufl. 2022
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§ 82 Beitrag zu ABC-Waffen
Schrifttum
Fellner/Gappmayer/Trebuch, Das österreichische Außenwirtschaftsrecht (2019).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Tatsubjekt | ||
B. | Tatobjekt/Tatmodalitäten | ||
C. | Tathandlung | ||
III. | Innere Tatseite | ||
A. | Vorsatz (Abs 1) | ||
B. | Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination (Abs 3) | ||
IV. | Strafe | ||
V. | Konkurrenzen | ||
VI. | Prozessuales und Inländische Gerichtsbarkeit |
I. Allgemeines
1
Die Strafbestimmung des § 82 betrifft ABC-Waffen, somit zur Massenvernichtung bestimmte oder geeignete chemische, biologische oder Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper sowie Trägersysteme für derartige Waffen und Kernsprengkörper. Während der Gesetzgeber bemüht war, bei den vorangegangenen Tatbeständen der § 79–81 passende Tathandlungen festzulegen, macht er bei § 82 den Eindruck, als wäre ihm die Luft ausgegangen, weshalb er undifferenziert auf die Tathandlungen der § 79–81 verweist. Dadurch ist § 82 Abs 1 (Vorsatz) und Abs 3 (Fahrlässigkeit) ein Vollblankett, das manchmal sogar einen Mehrfachverweis enthält. Das ist eine Situation, die die Anwendung dieser Strafbestimmung ganz erheblich erschwert und auch die Frage nach der verfassungsrechtlichen Bestimmtheit a...