zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 48 Mißhandlung eines Vorgesetzten

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
2, 3
B.
Tatobjekt
4
C.
Tathandlung
510
III.
Innere Tatseite
IV.
Strafe
1217
V.
Konkurrenzen
1820
VI.
Inländische Gerichtsbarkeit

I. Allgemeines

1

§ 48 vereint mit seinen Tathandlungen zum einen § 83 Abs 1 StGB, zum anderen teilweise § 115 StGB (misshandeln, mit einer Misshandlung drohen), allerdings ohne dass es bei letzterem auf eine Beleidigung ankommt.

II. Äußere Tatseite

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nur ein Besatzungsmitglied sein. § 48 ist daher ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt. Eine Beteiligung nach § 14 Abs 1 StGB ist aber problemlos möglich.

3

Besatzungsmitglied ist jede Person, die auf einer Reise im Betrieb oder bei der Wartung eines Schiffes tatsächlich an Bord beschäftigt und in der Besatzungsliste aufgeführt ist (so Anl 1 des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs, BGBl 1975/592 idF BGBl 1990/165). Auf einen Fehler in der Besatzungsliste kommt es aus strafrechtlicher Sicht nicht an, so dass dieser Definitionsteil ohne Bedeutung für das Strafrecht ist. Nach § 4 SchiffsbesatzungsVO (BGBl II 2004/518) gelten als Mitglieder der Besatzung: Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose, Mat...

Daten werden geladen...